Nutzungsvertrag für PDF-Verarbeitungssystem
Vertrag über die Nutzung der PDF-Verarbeitungs- und Dokumentenmanagement-Software
Stand: 10.03.2026
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und Nutzung des webbasierten PDF-Verarbeitungs- und Dokumentenmanagement-Systems (nachfolgend "System" genannt) des Anbieters.
(2) Das System ermöglicht die automatisierte Verarbeitung, Extraktion und Verwaltung von PDF-Dokumenten sowie die Generierung von Berichten und Zertifikaten.
(3) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Lizenz und den aktuellen Leistungsbeschreibungen des Anbieters.
§ 2 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich ein Abonnementmodell mit fester Laufzeit vereinbart wurde.
(3) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.
§ 2a Abonnement-Modell und Preise
(1) Verfügbare Abonnement-Pläne: Der Anbieter bietet folgende Abonnement-Stufen an:
| Plan | Monatspreis | Team-Mitglieder | Credit-Rabatt |
|---|---|---|---|
| Free | 0,00 € | 1 | 0% |
| Starter | 19,00 € | bis 3 | 0% |
| Professional | 49,00 € | bis 10 | 5% |
| Enterprise | Auf Anfrage | Unbegrenzt | 10% |
(2) Planauswahl nach Registrierung: Nach der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, einen Abonnement-Plan auszuwählen, bevor er das System vollständig nutzen kann. Der kostenlose "Free"-Plan steht jedem Kunden zur Verfügung.
(3) Credit-Rabatt: Kunden mit Professional- oder Enterprise-Plan erhalten automatisch einen Rabatt auf alle Credit-Käufe gemäß der obigen Tabelle. Der Rabatt wird beim Checkout automatisch abgezogen.
(4) Mindestvertragslaufzeit:
- Free-Plan: Keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar
- Starter, Professional, Enterprise: Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten ab Aktivierung
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden
- Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit bleibt der Kunde zur Zahlung der ausstehenden Monate bis zum Ende der Mindestlaufzeit verpflichtet
(5) Plan-Wechsel (Upgrade/Downgrade):
- Upgrade: Jederzeit möglich. Die Differenz wird anteilig für den laufenden Monat berechnet
- Downgrade: Erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich, wirksam zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums
- Bei einem Downgrade verfallen nicht genutzte Premium-Features sofort zum Wechselzeitpunkt
(6) Preisänderungen: Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Bestehende Verträge werden zum nächsten Verlängerungszeitraum angepasst. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
§ 2b Vertragsübernahme und Abtretung
(1) Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.
(2) Unternehmensverkauf: Bei Verkauf, Fusion oder wesentlicher Umstrukturierung des Kundenunternehmens ist der Anbieter unverzüglich zu informieren und hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen.
(3) Rechte des Anbieters: Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden das System über das Internet zur Verfügung (SaaS - Software as a Service).
(2) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit des Systems von mindestens 95% im Jahresmittel, ausgenommen planmäßige Wartungsarbeiten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das System weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das System ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.
(2) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat diese vertraulich zu behandeln.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm hochgeladenen Daten frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Systems geltende Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif gemäß der aktuellen Preisliste.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Zahlungsverzug:
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen erhält der Kunde eine schriftliche Mahnung
- Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen nach der Mahnung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren
- Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
- Mahnkosten in Höhe von pauschal 40,00 EUR pro Mahnung zuzüglich tatsächlich entstandener Inkassokosten
(5) Aufrechnung: Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
(6) Zurückbehaltungsrecht: Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte am System, einschließlich der Software, der Datenbanken, des Quellcodes, der Algorithmen, des Designs und der Dokumentation, verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht am System.
(3) Jegliche Form der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe des Systems oder Teilen davon ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(4) Verbot der Unterlizenzierung:
- Der Kunde ist nicht berechtigt, das System oder Teile davon an Dritte unterzulizenzieren, zu vermieten oder anderweitig zur Nutzung zu überlassen
- Eine kommerzielle Weitervermittlung der Systemleistungen an Dritte ist untersagt
- Verstöße berechtigen zur sofortigen Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatz
§ 6a Kündigungsfolgen und Datenherausgabe
(1) Beendigung der Nutzungsrechte: Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden am System automatisch.
(2) Datenexport:
- Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende seine Daten in einem gängigen Format (PDF, CSV) zu exportieren
- Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht
- Für einen erweiterten Datenexport kann eine angemessene Gebühr erhoben werden
(3) Löschung:
- Der Anbieter ist berechtigt, 30 Tage nach Vertragsende alle Kundendaten zu löschen
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt
- Eine Wiederherstellung gelöschter Daten ist ausgeschlossen
(4) Rückgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle vom Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien, Dokumentationen und Zugangsdaten nach Vertragsende zu löschen und nicht mehr zu verwenden.
(5) Ausstehende Zahlungen: Mit Vertragsende werden alle ausstehenden Zahlungen sofort fällig.
§ 7 Verbot der Nachbildung und Reverse Engineering
(1) Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, das System oder wesentliche Teile davon nicht zu kopieren, nachzubilden, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu rekonstruieren (Reverse Engineering).
(2) Es ist dem Kunden untersagt, auf Basis des Systems oder durch Erkenntnisse aus der Nutzung des Systems ein identisches, ähnliches oder vergleichbares System zu entwickeln, entwickeln zu lassen oder an der Entwicklung eines solchen Systems mitzuwirken.
(3) Dieses Verbot umfasst insbesondere:
- Die Nachbildung der Systemarchitektur und Algorithmen
- Die Verwendung ähnlicher Benutzeroberflächen oder Workflows
- Die Entwicklung von Systemen mit vergleichbarem Funktionsumfang unter Nutzung der Erkenntnisse aus diesem System
- Die Weitergabe von Systemdetails an Dritte zum Zwecke der Nachbildung
(4) Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird unter Berücksichtigung des entstandenen Schadens und der Schwere des Verstoßes festgelegt, beträgt jedoch mindestens 10.000,00 EUR pro Verstoßfall.
(5) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe lässt weitergehende Schadensersatzansprüche unberührt.
(6) Der Kunde haftet auch für Verstöße seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstiger Dritter, denen er Zugang zum System gewährt hat.
§ 7a Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot
(1) Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit kein konkurrierendes System zu entwickeln, entwickeln zu lassen oder an einem solchen mitzuwirken, das dieselben oder ähnliche Funktionen wie das System des Anbieters aufweist.
(2) Wettbewerbsverbot nach Vertragsende: Nach Vertragsende gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ein eingeschränktes Wettbewerbsverbot. Der Kunde darf kein System entwickeln oder vermarkten, das:
- Auf Erkenntnissen aus der Nutzung dieses Systems basiert
- Die Systemarchitektur, Algorithmen oder Workflows nachbildet
- Wesentliche Funktionen oder Features kopiert
(3) Abwerbeverbot: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Anbieters abzuwerben oder einzustellen. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter, die mit der Entwicklung oder Wartung des Systems befasst sind.
(4) Vertragsstrafe: Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, mindestens jedoch 5.000,00 EUR pro Verstoßfall.
§ 8 Protokollierung und Beweissicherung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, alle Systemzugriffe, Aktivitäten und Transaktionen des Kunden automatisch zu protokollieren und zu speichern.
(2) Die Protokollierung umfasst insbesondere: Zeitpunkt und Art der Zugriffe, IP-Adressen und Geräteidentifikationen, hochgeladene und verarbeitete Dateien (Metadaten), durchgeführte Aktionen und Funktionsaufrufe sowie fehlgeschlagene Anmeldeversuche.
(3) Die Protokolldaten werden für mindestens 12 Monate aufbewahrt und dienen der Beweissicherung bei Streitigkeiten, Missbrauchsfällen oder Sicherheitsvorfällen.
(4) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Protokolldaten im Falle von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Verstößen gegen § 7, als Beweismittel verwendet werden können.
(5) Die Protokolldaten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder nach Vertragsende gelöscht, sofern keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 9 Audit-Rechte und Compliance-Überwachung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Systems durch den Kunden zu überwachen, um Verstöße gegen diese Vertragsbedingungen aufzudecken.
(2) Bei begründetem Verdacht auf Vertragsverstöße, insbesondere gegen § 7 oder § 8, ist der Anbieter berechtigt, den Account des Kunden zu überprüfen, technische Analysen durchzuführen, externe Sachverständige hinzuzuziehen oder im äußersten Fall den Zugang vorübergehend zu sperren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, bei begründetem Verdacht auf Vertragsverstöße dem Anbieter auf Anfrage innerhalb von 7 Werktagen eine Aufstellung aller Personen mit Systemzugang, Dokumentation der Nutzungszwecke und Nachweis der Einhaltung der Vertragsbedingungen bereitzustellen.
(4) Die Weigerung, diese Informationen bereitzustellen, gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß und berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen über das System, Kundendaten und Geschäftszahlen sowie Sicherheitskonzepte und -verfahren.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(4) Verbot der Weitergabe von Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten ausschließlich autorisierten Mitarbeitern zugänglich zu machen. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber oder potenzielle Nachahmer, ist strengstens untersagt. Bei Verdacht auf unbefugte Weitergabe ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren.
(5) Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Vertraulichkeitspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR pro Verstoßfall. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Anbieter hat technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO getroffen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
(3) Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(4) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm in das System eingegebenen Daten selbst verantwortlich.
§ 12 Datenschutz - Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Erfüllung des Vertrages, bei Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, oder bei berechtigtem Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Erhobene Daten: Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktinformationen), Nutzungsdaten (Log-Dateien, IP-Adressen, Zugriffszeitpunkte), Vertragsdaten (Abonnementinformationen, Zahlungsdaten) und Inhaltsdaten (hochgeladene PDF-Dokumente und verarbeitete Daten).
Zweck der Datenverarbeitung: Bereitstellung und Betrieb des Systems, Abwicklung von Zahlungen, Kundenservice und Support, Verbesserung des Systems sowie Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Rechte der betroffenen Personen: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Datensicherheit: SSL/TLS-Verschlüsselung der Datenübertragung, verschlüsselte Speicherung sensibler Daten, regelmäßige Sicherheitsaudits, Zugriffskontrollsysteme und regelmäßige Backups.
§ 13 Wahrheitsgemäße Angaben und Identitätsprüfung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
(2) Verifizierungspflicht: Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit eine Identitätsprüfung oder Unternehmensverifizierung zu verlangen. Der Kunde hat entsprechende Nachweise (z.B. Ausweiskopie, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) innerhalb von 7 Werktagen vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren.
(3) Konsequenzen bei Falschangaben: Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat, ist der Anbieter zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Der Kunde haftet für alle durch Falschangaben entstandenen Schäden.
(4) Vertragsstrafe bei vorsätzlichen Falschangaben: Bei nachweislich vorsätzlichen Falschangaben zum Zweck der Täuschung oder des Betrugs verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR.
§ 14 Missbrauch und außerordentliche Kündigung
(1) Als Missbrauch gilt insbesondere: Verstoß gegen § 7 (Reverse Engineering, Nachbildung), Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte, Versuch zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen, Nutzung für illegale Zwecke, Verbreitung von Schadsoftware, Überlastungsangriffe oder andere Sabotagehandlungen sowie falsche Angaben zur Identität oder zum Nutzungszweck.
(2) Folgen bei Missbrauch: Sofortige Sperrung des Zugangs ohne Vorankündigung, außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, keine Erstattung bereits gezahlter Gebühren, Geltendmachung aller vertraglichen Ansprüche (insbesondere Vertragsstrafen) und mögliche strafrechtliche Verfolgung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch den Account vorläufig zu sperren und eine Untersuchung durchzuführen.
(4) Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht, sofern der Anbieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
§ 15 Streitbeilegung und Mediation
(1) Gütliche Einigung: Vor Anrufung eines Gerichts verpflichten sich beide Parteien, eine gütliche Einigung anzustreben.
(2) Mediationsverfahren: Bei Streitigkeiten können beide Parteien ein Mediationsverfahren vorschlagen. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Das Mediationsverfahren darf die Vertragslaufzeit von maximal 60 Tagen haben.
(3) Beweislast: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Vertragsbedingungen, insbesondere § 7, nicht verletzt hat.
(4) Gerichtsverfahren: Scheitert eine gütliche Einigung oder Mediation, sind gemäß § 21 Abs. 2 ausschließlich die Gerichte in Istanbul zuständig.
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Haftung des Kunden: Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch Verstöße gegen diesen Vertrag entstehen. Dies umfasst insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige sowie entgangenen Gewinn. Die Haftung des Kunden ist nicht begrenzt.
§ 16a Haftungsausschluss für Kundeninhalte
(1) Verantwortung für Inhalte: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Qualität und Richtigkeit der von ihm in das System hochgeladenen Daten und Inhalte.
(2) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder die Rechte Dritter verletzender Inhalte des Kunden geltend gemacht werden. Dies umfasst Urheberrechtsverletzungen, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Datenschutzverstöße und Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.
(3) Übernahme von Kosten: Die Freistellung umfasst auch die Übernahme angemessener Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
§ 17 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung des Systems nach dem Stand der Technik.
(2) Mängel werden nach Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Frist behoben.
(3) Bei erheblichen Mängeln, die trotz zweimaliger Nachbesserung nicht behoben werden können, hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Beide Parteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen ohne Verschulden, behördliche Maßnahmen und Streik.
§ 19 Änderungen der Vertragsbedingungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern.
(2) Der Kunde wird über die Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
§ 20 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer: Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Gerichtsstand für Verbraucher: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen. Verbraucher können Klagen am Gericht ihres Wohnsitzes erheben.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Vertragssprache: Maßgeblich für die Auslegung dieses Vertrages ist die deutsche Sprachfassung. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat im Zweifelsfall die deutsche Fassung Vorrang.
(6) Vollständigkeit: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Zusagen sind unwirksam.
§ 21a Hinweis zur betrieblichen Mitbestimmung (Einsatz in Unternehmen)
⚠️ Wichtiger Hinweis für Unternehmenskunden:
(1) Protokollierungsfunktion: Das System verfügt über Funktionen zur Protokollierung von Benutzeraktivitäten (Audit-Logs), die auch zur Überwachung des Nutzungsverhaltens einzelner Mitarbeiter geeignet sein können.
(2) Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Sofern der Kunde über einen Betriebsrat verfügt, kann die Einführung und Anwendung dieses Systems mitbestimmungspflichtig sein. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor der Nutzung eine ggf. erforderliche Betriebsvereinbarung abzuschließen.
(3) Datenschutz-Folgenabschätzung: Der Kunde sollte prüfen, ob vor dem Einsatz des Systems eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich ist.
(4) Verantwortlichkeit: Der Anbieter ist nicht verantwortlich für arbeitsrechtliche oder betriebsverfassungsrechtliche Verstöße, die durch den Einsatz des Systems ohne entsprechende Betriebsvereinbarung entstehen.
(5) Unterstützung: Auf Anfrage stellt der Anbieter eine Funktionsbeschreibung zur Verfügung, die als Grundlage für eine Betriebsvereinbarung dienen kann.
Hinweis zu Vertragsstrafen
Bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, insbesondere §§ 7, 7a, 10 und 13, behält sich der Anbieter vor, angemessene Vertragsstrafen geltend zu machen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
Wichtige Hinweise
Für Verbraucher: Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
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